Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der J. Stalder HOW2PERFORM
(Stand: August 2023)

1.   Geltungsbereich

1       Alle Produkte und Dienstleistungen von J. Stalder how2perform (nachfolgend "js-how2perform" genannt) unterliegen den AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2       Sollten einzelne der folgenden Bestimmungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2.   Vertragsbedingungen

1       Die im Vertrag festgehaltene Leistung dürfen nur die unterzeichnenden Athlet*innen von js-how2perform in Anspruch nehmen und der Anspruch aus dem Vertrag ist nicht übertragbar.

2       Die erstellten Trainingspläne sind jeweils auf das aktuelle Trainingsziel und das Leistungsvermögen der Athlet*innen zugeschnitten. Da die Trainings für andere körperliche Voraussetzungen ungeeignet sein können ist sowohl die Weitergabe als auch die Veröffentlichung der Trainingspläne untersagt.

3       Der Vertrag zwischen js-how2perform und den Athlet*innen wird in Schriftform abgeschlossen. Jegliche Ergänzungen und Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hierbei wird E-Mail der Schriftform gleichgestellt.

4       Ein Vertragsschluss mit Athlet*innen unter 18 Jahren kommt nur mit der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zustande.

a) Beginn, Dauer, Unterbruch, Vertragsauflösung

5       Die Laufzeit der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Grundsätzlich beginnt die Laufzeit des Vertrags erst nach Zahlungseingang des vertraglich festgelegten Betrags und Leistungen von js-how2perform werden erst ab diesem Zeitpunkt erbracht..

6       Nach Ablauf der Laufzeit erlischt der Anspruch auf noch nicht bezogene Dienstleistungen. Dabei besteht von Seiten der Athlet*innen grundsätzlich kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung, wenn js-how2perform für den Nichtbezug kein Verschulden trifft.

7       Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, geschäftlicher Auslandaufenthalt und Militärdienst) können die Dienstleistungen ab einer Verhinderungsdauer von mind. vier Wochen bis max. 6 Monate unterbrochen werden, wenn das Training dadurch unmöglich oder nicht mehr zumutbar ist. Solche Unterbrüche sind im Voraus bzw. bei Unfall und Krankheit, so rasch als möglich zu melden. js-how2perform behält sich das Recht vor bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft ein ärztliches Zeugnis und bei Auslandaufenthalt eine Bestätigung des Arbeitgebers zu verlangen. Die Leistungen werden in dieser Zeit pausiert und die Laufzeit des Vertrags entsprechend verlängert.

8       Andere vorhersehbare Unterbrüche können bei Abschluss des Vertrags individuell abgesprochen und schriftlich geregelt werden.

9       Besteht eine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweislich auch nach Ablauf des Unterbruchs, kann der Vertrag durch Vorweisen eines Arztzeugnisses vorzeitig aufgelöst werden.

10     Soll der Vertrag aus anderen Gründen vorzeitig aufgelöst werden, ist dies nur mit ausdrücklichem Einverständnis der js-how2perform möglich. Zudem hat js-how2perform in diesem Fall Anspruch auf eine Konventionalstrafe und auf Schadenersatz infolge Kündigung zur Unzeit.

11     Die Berechnung der Rückerstattung ist unter Kp. 3 Abs. 4/5 dieser AGB zu finden.

b) Leistungen js-how2perform

12     js-how2perform erbringt gegen Bezahlung des vertraglich festgelegten Betrags die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen. Die Betriebsferien sind bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt worden (Bsp.: pro 6 Mte. Planung werden 23 statt 26 Wochen verrechnet).

13     js-how2perform übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Es wird einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab gewährleistet.

14     js-how2perform behält sich das jederzeitige Recht zur Änderung von Angeboten und Preisen vor. Angebote auf der Webseite oder Werbematerialien sind nicht verbindlich. Bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen hat js-how2perform das Recht die bereitgestellten Leistungen vollständig zu verweigern.

15     Bei vorübergehenden unverschuldeten Einschränkungen der Leistungen (z.B. durch Krankheit des Trainers, behördliche Verfügung (inkl. Epidemie-/Pandemieschutzmassnahmen etc.), infolge höherer Gewalt) wird js-how2perform im Umfang der Einschränkung von der Leistungspflicht frei und es besteht von Seiten der Athlet*innen kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

c) Pflichten Athlet*innen

16     Damit js-how2perform die Dienstleistung im beschriebenen Umfang erfüllen kann, ist die Informationspflicht durch die Athlet*innen zwingend einzuhalten. Welche Informationen zu welchem Zeitpunkt anzugeben sind, ist unter Kp. 4 Abs. 2-4/6-10 dieser AGB festgehalten.

17     Wird die Leistungserbringung durch js-how2perform aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen seitens der Athlet*innen verzögert oder unmöglich, wird js-how2perform von der Leistungspflicht befreit, bis die entsprechenden Informationen vollständig vorhanden sind. In diesem Fall hat der*die Athlet*in keinen Anspruch auf Ersatz der verpassten Leistung. Kosten, welche infolge der Verletzung der Informationspflicht und der sich daraus ergebenden Umtriebe entstehen, werden dem*der Athlet*in auferlegt.

18     Die Athlet*innen verpflichten sich regelmässig an den gemeinsam vereinbarten Personaltrainingterminen teilzunehmen, da diese u.a. die Überprüfung der Technik, das Erlernen neuer Skills, Krafttests zur Fortschrittskontrolle beinhalten, ohne die js-how2perform den Sorgfaltsmassstab bei den Planungen nicht mehr gewährleisten kann. Bleiben die Personaltrainings ohne Verschulden der js-how2perform und ohne triftigen Grund nach Kap. 2a Abs. 7, länger als 2 Monate aus, behält sich js-how2perform das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu künden. Dabei bleibt die vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht der Athlet*innen vollumfänglich bestehen, insb. besteht keine Rückerstattungspflicht der js-performance.

19     Die Athlet*innen bestätigen mit der Annahme des Vertrags gänzlich auf verbotene Methoden und die Einnahme von illegalen Substanzen wie Betäubungsmittel, Medikamente und Doping nach der aktuellen Liste von WADA zu verzichten.

20     Falls eine Dopingkontrolle positiv ausfällt, Sperren wegen Doping (auch vor Vertragsabschluss) und nachträgliche auferlegte Sperren nach Vertragsabschluss bekannt werden oder bei Zuwiderhandlung gegen die in Kp. 2c Abs. 19 dieser AGB aufgeführten Vorgaben, wird der*die Athlet*in umgehend aus dem Vertrag gesperrt und seine*ihre Leistungsansprüche verfallen, wobei die vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht der Athlet*innen vollumfänglich bestehen bleibt. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Bei Athlet*innen, welche an Wettkämpfen teilnehmen, wird eine Strafzahlung von CHF 20’000.- fällig und gegebenenfalls kann ein Schadenersatz eingefordert werden.

21     Jede*r Athlet*in verpflichtet sich, Regeln der lokalen Hausordnung (inkl. Einhaltung von Schutzkonzeptmassnahmen) einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen und der Vertrag gekündigt werden, wobei die vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht der Athlet*innen vollumfänglich bestehen bleibt, insb. besteht keine Rückerstattungspflicht der js-performance.

3.   Zahlungsbedingungen

1       Die Athlet*innen haben bei Vertragsabschluss vor Beginn der entsprechenden Vertragsdauer bis zum vertraglich festgelegten Termin zu bezahlen. Kommen Athlet*innen ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, geraten sie ohne Mahnung in Verzug.

2       Bei vereinbarten Ratenzahlungen verpflichten sich die Athlet*innen, die festgelegten Termine einzuhalten. Andernfalls kann js-how2perform die Leistung bis Zahlungseingang der ausstehenden Rate verweigern oder nach vergeblicher Mahnung den Vertrag auflösen. Kommt der*die Athlet*in mit einer Ratenzahlung in Verzug, so wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Vorbehalten bleibt eine Umtriebsentschädigung von CHF 120.- im Falle von weiteren Inkassomassnahmen.

3       Andere Leistungen (z.B. Einzeltrainings, Gruppentrainings und Tests) werden vor Bezug per Twint oder bar bezahlt. Findet das Training auf Wunsch der Athlet*innen ausserhalb der Kooperationsfirmen von js-how2perform statt, fallen zusätzliche Kosten (z.B. für Fahrspesen und Eintritte in örtliche Sporteinrichtungen) an.

4       Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags aus gesundheitlichen Gründen (vgl. Kp. 2a Abs. 9) wird die Rückvergütung wie folgt berechnet: Der vertraglich festgehaltene Gesamtbetrag wird abzüglich bereits geleisteter Planung (sofern im Vertrag enthalten), bezogener Leistungen (PTs, Tests, Erpse) und -falls vorhanden- gesponserter Dienste zurückerstattet.

5       Bei Auflösung aus anderen Gründen werden zusätzlich zu den oben genannten Abzügen 30% des vertraglich festgehaltenen Gesamtbetrags als Konventionalstrafe von der Rückvergütung abgezogen.

4.   Kommunikation

1       Als Kommunikationswege ausserhalb der Personaltrainings stehen E-Mail & Threema zur Verfügung.

2       Der Gesundheitsfragebogen mit den Angaben zum Gesundheitszustand und den Zielsetzungen ist bis spätestens vor Antritt des ersten Trainings vollständig und wahrheitsgemäss zuhanden von js-how2perform auszufüllen und zu unterzeichnen.

3       Sofern im Vertrag enthalten wird der wöchentliche Fragebogen von Erpse regelmässig ausgefüllt, um das aktuelle Leistungsniveau ersichtlich zu machen.

4       Termine und Verfügbarkeiten sowie Sporteinheiten ausserhalb des Coachingpakets werden von den Athlet*innen jeweils bis Freitagabend 12 Uhr per Mail für die kommende Woche an js-how2perform gesendet.

5       js-how2perform erstellt die Trainingspläne der folgenden Woche (sofern im Vertrag enthalten) im Anschluss und stellt diese bis Sonntagabend per Mail zu. Ausnahmen werden kommuniziert.

6       Nach den Trainings übermitteln die Athlet*innen das entsprechende Herzfrequenzprotokoll an den Coach von js-how2perform.

7       Kurzfristige Änderungen (z.B. Verschieben von PT’s oder selbständigen Trainings) werden von den Athlet*innen über Threema kommuniziert (beachte Kp. 2c Abs. 18). Allfällige Annullationskosten, welche bei Drittanbietern (z.B. Erpse) entstehen, werden dem*der Athlet*in verrechnet.

8       Änderungen vertragsrelevanter persönlicher Daten wie Adresse, Telefon, E-Mail, Threema-ID haben die Athlet*innen unverzüglich mitzuteilen.

9       Gesundheitliche Veränderungen werden durch die Athlet*innen unaufgefordert, zeitnah und offen kommuniziert.

10     Je nach Umständen gehört zur Informationspflicht ebenfalls das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für js-how2perform (Atteste, Empfehlungen von Spezialisten u.a.).  

5.   Datenschutz und Social Media

1       Die Datenschutzbestimmungen von js-how2perform sind integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt der*die Athlet*in, auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

2       Die gesammelten persönlichen Informationen (Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Kalenderdaten, Gesundheitsdaten, Diagnostikergebnisse) werden innerhalb von js-how2perform vertrags- und gesetzeskonform genutzt, um ein möglichst individuelles und effizientes Training gestalten zu können, sowie zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Unterbreitung von Angeboten. js-how2perform handhabt alle Daten vertraulich - sowohl während der Laufzeit des Vertrags als auch danach.

3       js-how2perform ergreift alle zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Dazu gehören u.a. folgende Massnahmen: Kundendaten von js-how2perform werden bei einer Cloudanbieterin gespeichert, welche ihre Daten in der Schweiz hostet. Zur Kommunikation werden Mail- und Messengerdienste mit hohen Sicherheitsstandards eingesetzt.

4       Bei der Veröffentlichung von Beiträgen (Socialmediaplattformen, Internet und weitere Medien) im Zusammenhang mit js-how2perform ist darauf zu achten, dass auch im Hintergrund keine anderen Menschen erkennbar sind. Andernfalls müssen die Beiträge mit js-how2perform abgesprochen werden.

5       Jegliche Posts auf Socialmediaplattformen, im Internet und anderen Medien durch js-how2perform mit Bezug auf einzelne Athlet*innen, werden mit diesen abgesprochen. Die Athlet*innen können die Nutzung und Bearbeitung ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen.

6       Die Webseite how2perform.ch wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für allfällige Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Webseite entstehen, wird ausgeschlossen bzw. abgelehnt. Für den Inhalt von Internetseiten und Produkten Dritter, welche auf der genannten Webseite empfohlen werden, übernimmt js-how2perform keine Verantwortung oder Haftung.

7       Die Handhabung der persönlichen Daten wird auf der Webseite how2perform.ch in der Datenschutzerklärung beschrieben.      

6.   Haftung

1       Mit der Unterschrift bestätigt der*die Athlet*in, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine gesundheitlichen Probleme die Teilnahme am gewählten Angebot in Frage stellen. Ebenfalls wird bestätigt, dass ein eigener, ausreichender Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht, etc.) besteht.

2       js-how2perform schliesst jede Gewährleistung aus und lehnt jede Haftung für Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen bei den Athlet*innen entstehen könnten, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt.

3       Für Schäden, welche die Athlet*innen im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage von js-how2perform oder einer Kooperationsfirma erleiden, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlagen und Geräte entstehen, übernimmt js-how2perform keine Haftung. Die Benutzung der Anlagen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Athlet*innen. js-how2perform haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden bei den Athlet*innen. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4       Insbesondere übernimmt js-how2perform keine Haftung für Diebstahl von Wertsachen, Bargeld und weiteren Gegenständen.

5       Der*die Athlet*in haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat js-how2perform die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

7.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1       Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen js-how2perform und den Athlet*innen unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.